Informationen zur Barrierefreiheit
An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit in unseren Museen.
Informationen für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer:innen, Familien mit Kinderwagen etc.
Obwohl dieser Bereich der Barrierefreiheit bei uns am Weitesten ausgebaut ist, gibt es immer noch Hindernisse zu überwinden. Damit unsere Mitarbeiter:innen entsprechend vorbereitet sind und ggf. Hilfmittel wie Rampen auslegen, empfehlen wir Ihnen eine Voranmeldung per E-Mail oder Telefon im Museum. Dies gilt auch für den Besuch öffentlicher Veranstaltungen wie Führungen, Workshops, Lesungen etc. Eine Begleitperson wäre ebenfalls immer zu empfehlen. Assistenzhunde sind willkommen.
Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Rollstühle, Gehhilfen oder Kinderwagen vor Ort zum Verleih anbieten. Unsere zusammenklappbaren Sitzhocker, die wir in einigen Museen zur Verfügung stellen, sind jedoch auch als Gehhilfe benutzbar.
- Es gibt leider KEINEN Aufzug in die oberen Etagen, in denen sich die Ausstellung befindet. Das Museum ist für Rollstuhlfahrer:innen leider nicht zugänglich.
- Die Wendeltreppen sind sehr mühsam zu ersteigen.
Informationen für Sehbehinderte und Blinde
- Blindenführhunde sind, wie alle Assistenzhunde, in allen unseren Häusern herzlich willkommen.
- Bislang haben wir leider keine Leitsysteme, Texte in Braille oder zusätzliche Hilfsmittel in den Museen.
Informationen für Hörbehinderte und Taube
- Bislang haben wir leider keine Hörschleifen oder Audioguidesysteme, in die sich mit Hörgeräten eingeklinkt werden kann.
- Führungen in Gebärdensprache können wir leider noch nicht anbieten.
Informationen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Bislang haben wir leider noch keine Informationstexte in Leichter Sprache, nur an Kinder gerichtete, leicht verständliche Informationen. Führungen können von unseren Museumsbegleiter:innen nach vorherigen Anmeldung und genauer Absprache durchgeführt werden.
Unser Ziel: Museum für alle
Wir bemühen uns darum, die Barrierefreiheit unserer Museen stetig zu verbessern. Viele der Gebäude stehen jedoch unter Denkmalschutz, weswegen bauliche Veränderungen schwierig bis unmöglich sind. Wir bitten Sie daher um Verständnis.
Wenn Ihnen weitere Barrieren beim Besuch in unseren Museen auffallen, auf die wir noch nicht hingewiesen haben, benachrichtigen Sie uns gern.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck, LÜBECKER MUSEEN, ist bemüht, ihre Online-Angebote im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG in Verbindung mit § 3 und 4 BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.museum-holstentor.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom 01.10.2025 vorgenommenen Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Sachverhalte teilweise vereinbar.
- Verlinkte PDF-Dateien sind aktuell nicht barrierefrei. Wir werden Inhalte, die in PDF-Form dargestellt werden, soweit möglich zusätzlich barrierefrei anbieten.
- Die aktuelle Position des Fokus ist für die Bedienung per Tastatur bei einigen Elementen noch nicht deutlich genug im Sinne der Anforderung 2.4.7 WCAG 2.1.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
- Bislang sind nur wenige Bilddateien mit Alt-Texten versehen.
Die noch ausstehenden Punkte werden aktuell überarbeitet.
Es ist möglich, dass die gesetzlichen Anforderungen auch an anderer Stelle nicht vollumfänglich erfüllt werden. Wir arbeiten jedoch fortlaufend daran.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.11.2025 aktualisiert
Barrieren melden - Kontakt Ansprechpartner
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gern an: museen@luebeck.de oder Telefon +49 451 1224243 (Mo-Do 9-13 Uhr)
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.
Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de